Derzeit stehen hunderte von homöopathischen Arzneimitteln zur Verfügung. So bot z.B. die  Gudjons Apotheke (www.gudjons-apotheke.de) zu Beginn des Jahres 2015 ca. 500 Arzneimittel an. Berücksichtig man die unterschiedlichen Potenzen der Einzelmittel, kommen mehrere Tausend homöopathische Arzneimittel zur Anwendung. Ausgangssubstanzen für deren Herstellung sind:

  • Pflanzen (ca. 80 – 85%)
  • Mineralien und Salze (10 – 15 %)
  • Tiere (ca. 5%).
  • Nosoden

Bei Letzteren werden Krankheitsprodukte, z.B. mit Sinusitis (Entzündung der Nasennebenhöhlen) infiziertes Material als Ausgangssubstanz zu Arzneimitteln verarbeitet. Durch die im Abschnitt Herstellung homöopathischer Arzneien beschriebene Vorgehensweise sind in den Arzneien keine Krankheitserreger mehr vorhanden, sodass Infektionen ausgeschlossen werden können.

Herstellung homöopathischer Arzneien

Die pflanzlichen, mineralischen und tierischen Grundstoffe werden zu einer Urtinktur verarbeitet. Feuchte Grundstoffe werden mittels alkoholischen Auszugs in eine Urtinktur überführt, trockene Grundstoffe werden pulverisiert und schonend getrocknet. Diese lagerfähig gemachten festen Ursubstanzen (aus Mineralien und teilweise Tieren) bzw. Urtinkturen (aus Pflanzen, Nosoden und teilweise Tieren) stellen die Ausgangsbasis für die Herstellung homöopathischer Arzneien dar.

Damit die Urtinktur nebenwirkungsfrei als Heilmittel angewendet werden kann, wird sie vor Verabreichung in genau festgelegten Produktionsschritten verdünnt und gleichzeitig potenziert. Die Verdünnung erfolgt in einem festgelegten Verhältnis, das durch vorangestellte Buchstaben gekennzeichnet ist. Man unterscheidet

  • D-Potenzen
  • C-Potenzen
  • Q-Potenzen (auch LM Potenzen genannt)

Jedes von Hahnemann beschriebene Herstellungsverfahren des Potenzierens sollen die spezifischen heilenden „Informationen“ des Mittels zur Entfaltung bringen.

Hinsichtlich der Verabreichung der unterschiedlichen Potenzen gehen die Meinungen der homöopathischen Therapeuten weit auseinander. Es ist zu vermuten, dass jeder Therapeut oder jede Therapeutin aus seinen oder ihren Erfahrungen persönliche Vorliebe zu bestimmten Potenzen ableitet.

Homöopathische Arzneien können über die Apotheken rezeptfrei bezogen werden. Es ist zu empfehlen, sich vorab von einem erfahrenen Therapeuten oder einer erfahrenen Therapeutin beraten zu lassen.

D-Potenzen

Ein Mittel mit der Bezeichnung D (D-Potenz = dezimal = 10-fach) wird jeweils 10-fach verdünnt. So besteht beispielsweise das Arzneimittel Conium D1 (gefleckte Schierling) demnach aus 1 Teil Conium Ursubstanz und 10 Teile Verdünnung. Um eine D2 Potenz zu erreichen, wird Conium D1 weiter mit 10 Teilen verdünnt. Das D2-Mittel besteht dann aus 1 Teil Conium Ursubstanz und 100 Teilen Verdünnung. So enthält z.B. Conium D6 enthält nur noch 1 Teil Conium Ursubstanz auf bereits 1 Million Teile Verdünnung, bei Conium D 12 sind es stolze 1 Billion Teile Verdünnung auf 1 Teil Conium (s. Tabelle 1).

C-Potenzen

Ein C-Mittel (C-Potenz = centesimal = 100-fach) wird in jedem Arbeitsschritt 100-fach verdünnt. Conium C1 besteht daher aus 1 Teil Conium Ursubstanz und 100 Teile Verdünnung. Conium C2 enthält bereits 10.000 Teilen Verdünnung auf einen Teil Conium Ursubstanz und entspricht diesbezüglich Conium D4. Der Unterschied liegt in der Herstellung: Conium D 4 wurde 4 mal verarbeitet und dabei jedes Mal dynamisiert, Conium C2 wurde nur zwei Mal verarbeitet. Conium C 6 besteht aus einem Teil Conium auf 1 Billion Teile Verdünnung und entspricht diesbezüglich Conium D12.  Allerdings wurde die Potenz D12 hier 12 Mal dynamisiert, die Potenz C6 nur 6 Mal.

Q-Potenzen

Q-Mittel oder auch LM-Mittel genannt, scheren aus dem dezimalen Mischungssystem aus. Anstelle von 10 Schüttelschlägen pro Potenzierung bzw. Verdünnung, erfolgen hier jeweils 100 Schüttelschläge. Gemischt wird, ausgehend von einer Q1 Potenz, im Verhältnis  1 : 50.000.

Der Anteil der Urtinktur bei höher potenzierten Mischung ist also verschwindend gering und daher frei von möglichen Krankheitserregern. Es ist davon auszugehen, dass oberhalb von C3 bis C4 pharmakologische Wirkungen nicht mehr möglich, auch wenn noch Arzneisubstanzen vorhanden sind.

Oberhalb der genannten Grenzverdünnung von D24, entsprechend der Avogadrogrenze 1:1024, enthält die Arznei mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Molekül mehr. (www.xn--homopedia-27a.eu/index.php/Artikel:Q-Potenzen[1]

[1]              www.xn--homopedia-27a.eu/index.php/Artikel:Q-Potenzen